Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

MATFRY folkline

Verwender der AGB: MATFRY folkline

Einzelunternehmen / Gründer Matthias Frey

Im Mediapark 5, 50735 Köln I folkline@matfry.de I +49 221 292 00384

[Handelsregister und Registernummer, soweit vorhanden] | [USt-IdNr., soweit vorhanden]

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ("AGB") gelten für Verträge zwischen MATFRY folkline und Kunden über Waren und/oder Leistungen von MATFRY folkline.



(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn MATFRY folkline ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.


(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2. Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Soweit gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, enthalten die Preise diese. Versand-, Liefer- oder sonstige Zusatzkosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt, soweit sie anfallen.


(2) Der Kaufpreis und vereinbarte Nebenleistungen sind mit Vertragsschluss fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte, bleiben unberührt.


3. Lieferung und Lieferzeit

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von MATFRY folkline ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei einer von MATFRY folkline zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.


(2) Gegenüber Verbrauchern gilt ergänzend: Ist keine Leistungszeit vereinbart oder aus den Umständen zu entnehmen, wird die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, übergeben. Gesetzlich zulässige abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt.


(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.


4. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von MATFRY folkline.


(2) Gegenüber Unternehmern behält sich MATFRY folkline das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.


5. Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Beschränkung gesetzlicher Mängelrechte von Verbrauchern ist nicht beabsichtigt.


(2) Bei individuell hergestellten Erzeugnissen können geringfügige, handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen von einer vereinbarten Vorlage, insbesondere hinsichtlich Farbe, Auflösung, Material, Größenverhältnissen oder Verarbeitung, auftreten. Sie stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.


(3) Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein Mangel, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, sofern die Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.


(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.


6. Haftung

(1) MATFRY folkline haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von MATFRY folkline auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.


7. Rechte an Vorlagen und Inhalten

(1) Der Kunde versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Motiven, Texten, Bildern, Logos oder sonstigen Inhalten verfügt.


(2) Der Kunde stellt MATFRY folkline von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.


8. Versand und Gefahrübergang

(1) Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, wählt MATFRY folkline die Versandart nach pflichtgemäßem Ermessen.


(2) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.


(3) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher selbstständig ein Transportunternehmen beauftragt hat und MATFRY folkline dieses Transportunternehmen nicht zuvor benannt hat.


9. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss eingreift.


(2) Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht.


(3) Sofern ein Widerrufsrecht besteht, wird dem Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular gesondert in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt. Diese AGB ersetzen keine Widerrufsbelehrung.


10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.


(2) Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von MATFRY folkline. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.


(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: 30.08.2026